Pflegegeld

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Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.

Was leistet die Pflegekasse?

Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.

Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.

Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.



Für die Bestimmung der Pflegebedürftigkeit und die damit verbundene Einstufung in einen Pflegegrad sind die folgenden sechs Bereiche relevant:

Mobilität

körperliche Beweglichkeit, wie zum Beispiel das Fortbewegen innerhalb der Wohnung

kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Erkennen von Personen, örtliche Orientierung, Treffen von Entscheidungen im Alltag

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

nächtliche Unruhe, selbstschädigendes Verhalten, Abwehr pflegerischer Maßnahmen

Selbstversorgung

sich selbstständig waschen und ankleiden, essen und trinken sowie die Toilette selbstständig nutzen

Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Medikamente selbstständig einnehmen, eigenständige Arztbesuche, Einhalten von Diätvorschriften

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Tagesablauf gestalten und an Veränderungen anpassen, mit anderen Menschen in Kontakt treten


Der Umfang der Pflegebedürftigkeit spiegelt sich in fünf Pflegegraden wieder.

Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto größer die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und je größer der Unterstützungsbedarf.

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben Anspruch auf die folgenden Leistungen:

  • Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
  • Entlastungsbetrag

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Die Pflegekasse zahlt in dieser Stufe monatlich 724 Euro, das Pflegegeld liegt maximal bei 316 Euro. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Die Pflegekasse zahlt in dieser Stufe monatlich 1.363 Euro, das Pflegegeld liegt maximal bei 545 Euro. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Die Pflegekasse zahlt in dieser Stufe monatlich 1.693 Euro, das Pflegegeld liegt maximal bei 728 Euro. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Die Pflegekasse finanziert hier einen Betrag von monatlich bis zu 2.005 Euro für den Pflegedienst. Das Pflegegeld liegt bei maximal 901 Euro monatlich. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.


Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.