Informationen zur Verhinderungspflege

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Auch pflegende Angehörige werden mal krank oder haben einen Urlaub nötig.

In solchen Fällen bietet sich die Verhinderungspflege an. Das erkrankte Familienmitglied begibt sich für die Zeit, in der der pflegende Angehörige verhindert ist, in die Hände eines anerkannten Pflegedienstes.

Konkret bedeutet dies, wenn Sie Ihren Angehörigen bereits seit mindestens sechs Monaten zu Hause pflegen und die Dienste eines anerkannten Pflegedienstes in Anspruch nehmen, haben Sie rechtlichen Anspruch auf Entlastung. Denn auch pflegende Angehörige haben ein Recht auf Urlaub, genauso wie jeder Arbeitnehmer. Der Pflegegrad 1 ist hiervon ausgeschlossen!

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege durch einen Pflegedienst.

Seit Juli 2025 gilt eine neue Budgetregelung für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Beide Leistungen wurden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zusammengefasst. Dieses sogenannte Entlastungsbudget kann flexibel für Verhinderungs- und/oder Kurzzeitpflege genutzt werden.

Der Leistungsanspruch der Verhinderungspflege gilt zusätzlich zu den Leistungsansprüchen der Kurzzeitpflege.